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Generalversammlung (GV)

Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Miteigentums. Sie versammelt alle Miteigentümer mindestens einmal jährlich (ordentliche GV), um das Budget abzustimmen, die Konten zu genehmigen, den Syndikus zu wählen und alle Entscheidungen über die Gemeinschaftsteile zu treffen. Außerordentliche GVs können jederzeit einberufen werden. Beschlüsse werden nach verschiedenen im Zivilgesetzbuch festgelegten Mehrheiten gefasst (Art. 3.87 bis 3.91).