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Einzelabrechnung

Die Einzelabrechnung ist der jährliche Bericht, der die tatsächlich von jedem Miteigentümer getragenen Kosten im Vergleich zu den gezahlten Vorschüssen aufschlüsselt. Sie zeigt die Verteilung der allgemeinen und besonderen Kosten nach Anteilen, die abgerufenen Vorschüsse und den Saldo (Überschuss oder Fehlbetrag). Der Syndikus muss diese Abrechnung vor der ordentlichen Generalversammlung vorlegen, damit die Miteigentümer die Konten vor der Genehmigungsabstimmung prüfen können.