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Rückstellungen

Rückstellungen im Miteigentum bestehen darin, finanzielle Reserven für vorhersehbare zukünftige Ausgaben anzulegen. Sie unterscheiden sich vom gesetzlichen Rücklagenfonds: Rückstellungen können spezifische, von der GV beschlossene Ausgaben abdecken (Kesselersatz, Fassadenrenovierung). Der vorläufige Haushalt muss Rückstellungen für geplante Arbeiten enthalten. Unzureichende Rückstellungen erzwingen außerordentliche Abrufungen und können das Miteigentum in finanzielle Schwierigkeiten bringen.