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Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das eine Liegenschaft (dienendes Grundstück) zugunsten einer anderen (herrschendes Grundstück) belastet. Im Miteigentum sind die häufigsten Dienstbarkeiten Wegerechte (Zugang zu einer eingeschlossenen Einheit), Wasserabflussrechte und Aussichtsrechte. Sie werden in der Regel in der Grundakte erwähnt und gelten gegenüber allen nachfolgenden Miteigentümern. Die Begründung einer neuen Dienstbarkeit über Gemeinschaftsteile erfordert die Genehmigung der GV.