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Kann ein Beschluss der Generalversammlung angefochten werden?

Ein Miteigentümer kann einen GV-Beschluss innerhalb von 4 Monaten beim Friedensrichter anfechten.

Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel — gilt in ganz Belgien

Ja, das belgische Zivilgesetzbuch erlaubt jedem Miteigentümer, einen GV-Beschluss anzufechten.

Wer kann anfechten?

  • Miteigentümer, die dagegen gestimmt haben
  • Abwesende oder nicht vertretene Miteigentümer
  • Der Syndikus, in bestimmten Fällen
Anfechtungsgründe:
  • Unregelmäßigkeit bei der Einberufung
  • Nichtbeachtung der Quorum- oder Mehrheitsregeln
  • Beschluss im Widerspruch zum Gesetz oder zur Satzung
  • Mehrheitsmissbrauch
Frist: Innerhalb von 4 Monaten nach der GV beim Friedensrichter.

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Verwandte Fragen

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