Darf der Syndikus dringende Arbeiten ohne GV durchführen?
Ja, der Syndikus kann dringende Schutzmaßnahmen ohne GV-Beschluss ergreifen.
Das Zivilgesetzbuch ermächtigt den Syndikus, alle dringenden Schutz- und vorläufigen Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen.
Beispiele: Großes Wasserleck reparieren, gefährlichen Balkon sichern, defekte Heizung im Winter ersetzen.
Bedingungen: Echte Dringlichkeit, sofortige Benachrichtigung, Rechenschaft auf der nächsten GV.
Klarencia benachrichtigt sofort die Miteigentümer und dokumentiert die Dringlichkeit.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.89 §3 ZGB — Schutzmaßnahmen
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Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.