Ist die Feuerversicherung im Miteigentum Pflicht?
Die Gebäudefeuerversicherung ist in der Regel Pflicht und wird vom Syndikus verwaltet.
In Belgien ist die Gebäudeversicherung fast immer in der Satzung vorgeschrieben.
Deckung: Gebäude, Haftpflicht, Wasserschaden, Sturm, Glasbruch.
Rolle des Syndikus: Abschluss und Verwaltung, Schadensmeldungen.
Individuelle Versicherung: Jeder Miteigentümer versichert seinen Inhalt.
Klarencia zentralisiert Versicherungspolicen und erleichtert Schadensmeldungen.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.89 ZGB Versicherungsgesetz vom 4. April 2014
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