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Ist der Haushaltsplan im Miteigentum Pflicht?

Der Syndikus muss einen jährlichen Haushaltsplan für die GV erstellen.

Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel — gilt in ganz Belgien

Ja, das belgische Zivilgesetzbuch verpflichtet den Syndikus einen jährlichen Haushaltsplan zu erstellen.

Inhalt:

  • Laufende Kosten: Instandhaltung, Reinigung, Versicherungen
  • Verwaltungskosten: Honorar, Bankgebühren
  • Rückstellungen für zukünftige Arbeiten
  • Rücklage (min. 5 %)
Verfahren:
  • Der GV zur Genehmigung mit einfacher Mehrheit vorgelegt
  • Bei Ablehnung: überarbeiteter Entwurf
Klarencia erstellt automatisch den Haushaltsplan basierend auf der Kostenhistorie.

Rechtliche Referenzen

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Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.