Wie werden die Miteigentumsanteile berechnet?
Die Anteile bestimmen den Anteil jedes Miteigentümers an Kosten und Stimmrechten.
Die Miteigentumsanteile (Tantièmes) stellen den Anteil jeder Einheit an den Gemeinschaftsteilen dar.
Festgelegt in der Grundakte, berechnet nach Fläche, Lage und Nutzung.
Zwei Arten:
- Allgemeine Anteile: Gemeinschaftskosten (Dach, Fassade)
- Besondere Anteile: Kosten für spezifische Einrichtungen (Aufzug, Garten)
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Rechtliche Referenzen
Artikel 3.85 ZGB — Anteile an den Gemeinschaftsteilen
Verwandte Fragen
Ist die PCMN-Buchhaltung für alle Miteigentümergemeinschaften Pflicht?
Ob eine Buchhaltung nach dem standardisierten Mindestkontenplan (PCMN) erforderlich ist, hängt von der Größe der Miteigentümergemeinschaft ab.
Ist der Rücklagenfonds im Miteigentum Pflicht?
Das belgische Gesetz schreibt die Einrichtung eines Rücklagenfonds für Miteigentümergemeinschaften vor.
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