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Kann ein Syndikus Miteigentümer sein?

Ja, ein Miteigentümer kann als ehrenamtlicher Syndikus fungieren.

Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel — gilt in ganz Belgien

Das Zivilgesetzbuch erlaubt einem Miteigentümer die Syndikus-Funktion (ehrenamtlicher Syndikus).

Voraussetzungen: Miteigentümer sein, von der GV mit absoluter Mehrheit bestellt. Keine BIV-Registrierung nötig.

Vorteile: Niedrigere Kosten, direkte Gebäudekenntnis.

Risiken: Gleiche gesetzliche Pflichten, persönliche Haftung, erheblicher Arbeitsaufwand.

Klarencia ist speziell für ehrenamtliche Syndici konzipiert.

Rechtliche Referenzen

Klarencia unterstützt ehrenamtliche Syndici.

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Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.