Wer ist für Wasserschaden in den Gemeinschaftsteilen verantwortlich?
Die Verantwortung für Wasserschaden hängt vom Ursprung des Lecks ab.
Bei Miteigentum hängt die Verantwortung für Wasserschaden vom Ursprung des Schadensfalls ab.
Leck in Gemeinschaftsteilen (gemeinsame Wassersäule, Dach, Fassade): die Miteigentümergemeinschaft ist verantwortlich. Leck privaten Ursprungs (Wasserhahn, Waschmaschine, Bad): der verantwortliche Miteigentümer muss die Geschädigten entschädigen.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.84 Zivilgesetzbuch — Instandhaltung und Reparatur der Gemeinschaftsteile
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.