Welche Quoren sind für die verschiedenen Mehrheitstypen im Miteigentum erforderlich?
Jede Entscheidung der Generalversammlung erfordert ein bestimmtes Quorum und eine bestimmte Mehrheit.
Das belgische Zivilgesetzbuch sieht je nach Bedeutung der Entscheidung verschiedene Mehrheitsstufen vor.
Einfache Mehrheit (50 % + 1): Laufende Entscheidungen wie Genehmigung der Abrechnung, Haushaltsplan und Ernennung des Syndikus.
Zweidrittelmehrheit: Arbeiten an Gemeinschaftsteilen über die laufende Instandhaltung hinaus, Änderung der Hausordnung.
Vierfünftelmehrheit: Änderung der Grundakte, Änderung der Anteilsverteilung.
Einstimmigkeit: Zweckänderung des Gebäudes und Auflösung der Miteigentümergemeinschaft.
Klarencia berechnet automatisch die erforderliche Mehrheit für jeden Tagesordnungspunkt.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.87 ZGB — Quorum der GV Artikel 3.88 ZGB — Erforderliche Mehrheiten
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