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Ist der Rücklagenfonds im Miteigentum Pflicht?

Das belgische Gesetz schreibt die Einrichtung eines Rücklagenfonds für Miteigentümergemeinschaften vor.

Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel — gilt in ganz Belgien

Ja, seit der Reform von 2018 schreibt das belgische Gesetz die Einrichtung eines obligatorischen Rücklagenfonds in jeder Miteigentümergemeinschaft vor.

Mindestbetrag: Der jährliche Beitrag darf nicht weniger als 5% der gesamten ordentlichen Gemeinschaftskosten des vorangegangenen Geschaftsjahres betragen.

Rechtliche Referenzen

Klarencia verwaltet automatisch den Rücklagenfonds und die zugewiesenen Bankkonten.

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