Ist der Rücklagenfonds im Miteigentum Pflicht?
Das belgische Gesetz schreibt die Einrichtung eines Rücklagenfonds für Miteigentümergemeinschaften vor.
Ja, seit der Reform von 2018 schreibt das belgische Gesetz die Einrichtung eines obligatorischen Rücklagenfonds in jeder Miteigentümergemeinschaft vor.
Mindestbetrag: Der jährliche Beitrag darf nicht weniger als 5% der gesamten ordentlichen Gemeinschaftskosten des vorangegangenen Geschaftsjahres betragen.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.86 §3 Zivilgesetzbuch — Obligatorischer Rücklagenfonds
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