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Vorauszahlungen: vierteljährlich oder monatlich?

Die Häufigkeit hängt von der GV-Entscheidung und der Größe ab.

Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel — gilt in ganz Belgien

Vorauszahlungen (Kostenvorschüsse) werden periodisch von Miteigentümern verlangt.

Vierteljährlich (am häufigsten): 4 Aufrufe pro Jahr.

Monatlich: 12 Aufrufe, bessere Liquidität bei großen Gemeinschaften.

Berechnung: Jahreshaushalt geteilt durch Anzahl der Aufrufe, verteilt nach Anteilen.

Außerordentliche Aufrufe: Nach GV-Beschluss für große Arbeiten.

Klarencia generiert und versendet Vorauszahlungen automatisch.

Rechtliche Referenzen

Klarencia automatisiert den Versand von Vorauszahlungen.

Verwandte Fragen

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.