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Wer ist für Wasserschaden in den Gemeinschaftsteilen verantwortlich?

Die Verantwortung für Wasserschaden hängt vom Ursprung des Lecks ab.

Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel — gilt in ganz Belgien

Bei Miteigentum hängt die Verantwortung für Wasserschaden vom Ursprung des Schadensfalls ab.

Leck in Gemeinschaftsteilen (gemeinsame Wassersäule, Dach, Fassade): die Miteigentümergemeinschaft ist verantwortlich. Leck privaten Ursprungs (Wasserhahn, Waschmaschine, Bad): der verantwortliche Miteigentümer muss die Geschädigten entschädigen.

Rechtliche Referenzen

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Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.