Ist die PCMN-Buchhaltung für alle Miteigentümergemeinschaften Pflicht?
Ob eine Buchhaltung nach dem standardisierten Mindestkontenplan (PCMN) erforderlich ist, hängt von der Größe der Miteigentümergemeinschaft ab.
Seit 2012 schreibt das belgische Gesetz einen Buchhaltungsrahmen für Miteigentümergemeinschaften vor.
Miteigentümergemeinschaften mit 20 oder mehr Einheiten: Doppelte Buchführung nach dem spezifischen PCMN für Miteigentümergemeinschaften ist Pflicht.
Miteigentümergemeinschaften mit weniger als 20 Einheiten: Vereinfachte Buchführung (Einnahmen/Ausgaben) ist zulässig, sofern die Generalversammlung nichts anderes beschließt.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.89 §5 Zivilgesetzbuch — Buchhaltungspflichten des Syndikus Königlicher Erlass vom 12. Juli 2012 — Standardisierter Mindestkontenplan für Miteigentümergemeinschaften
Verwandte Fragen
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.