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Abstimmungsmehrheiten

Das belgische Zivilgesetzbuch sieht vier Mehrheitsstufen für Beschlüsse der Generalversammlung vor: einfache Mehrheit (50%+1 der Anwesenden), 2/3-Mehrheit, 4/5-Mehrheit und Einstimmigkeit. Die einfache Mehrheit gilt für laufende Entscheidungen. 2/3 ist für größere Arbeiten und Regelungsänderungen erforderlich. 4/5 für Änderungen der Grundakte und Wiederaufbau. Einstimmigkeit ist für die Auflösung des Miteigentums erforderlich.