Anteile / Tausendstel
Die Anteile (Tausendstel) stellen den Anteil jeder Einheit an den Gemeinschaftsteilen des Miteigentums dar, ausgedrückt in Tausendstel oder Prozent. Sie bestimmen das Stimmrecht in der Generalversammlung und die Verteilung der allgemeinen Gemeinschaftskosten. Sie werden in der Grundakte von einem Vermessungsexperten auf Grundlage der Fläche, Lage und Bestimmung jeder Einheit festgelegt. Die Änderung der Anteile erfordert Einstimmigkeit oder eine gerichtliche Entscheidung.