Mandat des Syndikus
Das Mandat des Syndikus ist der Vertrag, durch den die Generalversammlung die Verwaltung des Miteigentums dem Syndikus anvertraut. Die maximale Dauer beträgt 3 Jahre, verlängerbar. Der Vertrag muss schriftlich sein und Vergütung, Aufgaben, Dauer und Kündigungsbedingungen festlegen. Der Syndikus kann jederzeit von der Generalversammlung mit absoluter Mehrheit abberufen werden. Ohne Verlängerung endet das Mandat von Rechts wegen (Art. 3.89 ZGB).