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Kostenverteilung

Die Kostenverteilung im Miteigentum folgt zwei verschiedenen Kriterien. Die allgemeinen Kosten (Rohbaupflege, Verwaltung, Versicherung) werden nach den Anteilen der Grundakte verteilt. Die besonderen Kosten (Aufzug, Sammelheizung, Hausmeister) werden nach dem objektiven Nutzen für jede Einheit verteilt. Diese Unterscheidung ist grundlegend und kann nur mit einer 4/5-Mehrheit geändert werden. Ein Miteigentümer kann eine als ungerecht empfundene Verteilung vor dem Friedensrichter anfechten.