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Miteigentumsordnung

Die Miteigentumsordnung (Hausordnung) legt die Regeln für das Zusammenleben im Gebäude fest. Sie bestimmt die Rechte und Pflichten der Miteigentümer bezüglich der Nutzung der Gemeinschafts- und Privatteile, Lärmregeln, Haustiere, erlaubte Arbeiten usw. Sie ist von der Grundakte zu unterscheiden und kann mit einer 2/3-Mehrheit der Stimmen geändert werden (Art. 3.88 §1 ZGB).