Miteigentumsrat
Der Miteigentumsrat ist ein fakultatives Organ, das aus von der Generalversammlung gewählten Miteigentümern besteht. Er ist obligatorisch in Miteigentümerschaften mit 20 oder mehr Einheiten (ohne Keller und Garagen). Seine Aufgabe ist die Kontrolle der Verwaltung des Syndikus, die Prüfung der Konten und die Berichterstattung an die Generalversammlung. Er hat keine eigene Entscheidungsbefugnis, kann aber spezifische Delegationen der GV erhalten (Art. 3.86 ZGB).