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Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein dingliches Recht, das seinem Inhaber (dem Nießbraucher) das Nutzungs- und Genussrecht an einem Gut verleiht, das einer anderen Person (dem nackten Eigentümer) gehört. Im Miteigentum kommt Nießbrauch häufig bei Erbschaften und Schenkungen vor. Der Nießbraucher hat auf der GV Stimmrecht bei Fragen der Nutzung und gewöhnlichen Instandhaltung, während der nackte Eigentümer bei Verfügungsakten und außerordentlichen Arbeiten abstimmt (Art. 3.87 §8 ZGB).