Wie rückständige Kosten im Miteigentum einfordern?
Der Syndikus hat mehrere Möglichkeiten, rückständige Kosten einzufordern.
Schritte: 1. Freundliche Erinnerung 2. Abmahnung per Einschreiben 3. Schlichtungsversuch beim Friedensrichter 4. Gerichtsverfahren bei Scheitern
Der Syndikus kann im Namen der Gemeinschaft klagen, ohne vorherige GV-Genehmigung.
Klarencia automatisiert Erinnerungen und erstellt Abmahnungen.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.92 ZGB — Klagerecht des Syndikus Gerichtsgesetzbuch — Einziehungsverfahren
Verwandte Fragen
Haftungsausschluss
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