Wasserschaden: Wer zahlt?
Wer zahlt, hängt vom Ursprung ab: gemeinschaftlich oder privat.
Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel — gilt in ganz Belgien
Gemeinschaftlicher Ursprung (Dach, Leitungen, Fassade): Gebäudeversicherung. Kosten nach Anteilen verteilt.
Privater Ursprung (Wasserhahn, Waschmaschine): Versicherung des verantwortlichen Miteigentümers.
Klarencia ermöglicht die Meldung und Verfolgung von Schadensfällen.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.84 ZGB — Instandhaltung Gemeinschaftsteile
Verwandte Fragen
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.